Was gehört auf eine Website? Aufbau und Pflichtangaben
Die meisten Websites haben zu viele Seiten und zu wenig Inhalt. Dieser Überblick zeigt, welche Seiten wirklich nötig sind – und welche Angaben rechtlich nicht fehlen dürfen.
Kurz gesagt
Eine Website für Selbstständige und kleine Betriebe braucht mindestens fünf Bereiche: Startseite, Leistungen, Über mich oder Über uns, Kontakt sowie Impressum und Datenschutzerklärung. Impressum und Datenschutzerklärung sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und müssen von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Alles Weitere – Referenzen, Preise, Ratgeber – ist sinnvoll, aber optional.
Die fünf Bereiche, die jede Website braucht
Mehr Seiten bedeuten nicht mehr Anfragen. Diese fünf decken den Bedarf der meisten Betriebe ab.
- Startseite: Was bietest du an, für wen, in welchem Gebiet – innerhalb weniger Sekunden erfassbar.
- Leistungen: Was genau umfasst das Angebot, idealerweise mit Preisrahmen. Wer Preise verschweigt, verliert Anfragen an Anbieter, die sie nennen.
- Über mich: Bei Dienstleistungen der wichtigste Vertrauensbaustein. Ein echtes Foto wirkt stärker als jede Formulierung.
- Kontakt: Mindestens zwei Wege, davon einer sofort nutzbar – Telefon oder Nachricht.
- Impressum und Datenschutzerklärung: gesetzlich verpflichtend, nicht verhandelbar.
Was auf die Startseite gehört
Die Startseite hat eine Aufgabe: den Besucher innerhalb weniger Sekunden erkennen lassen, ob er richtig ist.
Ganz oben gehört deshalb eine Aussage, die Leistung, Zielgruppe und Gebiet verbindet – nicht ein Begrüßungssatz. „Willkommen auf unserer Website" sagt nichts.
Darunter folgen in dieser Reihenfolge: die Hauptaktion (anrufen, anfragen, Termin buchen), ein Vertrauenssignal wie Bewertungen oder Referenzen, eine kurze Leistungsübersicht mit Verweis auf die Detailseite und die wichtigsten Fragen, die Interessenten typischerweise stellen.
Pflichtangaben in Deutschland
Zwei Seiten sind gesetzlich vorgeschrieben, und Verstöße werden regelmäßig abgemahnt.
Das **Impressum** nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz braucht Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit und je nach Rechtsform weitere Angaben wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Registereintrag. Ein Postfach genügt nicht, es muss eine ladungsfähige Anschrift sein.
Die **Datenschutzerklärung** nach DSGVO muss beschreiben, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Dazu zählen auch Dinge, die man leicht übersieht: der Hoster, eingebundene Schriftarten, Statistikwerkzeuge, Kontaktformulare und Karten-Einbindungen.
Beide Seiten müssen von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sein, üblicherweise über den Fußbereich. Für die Inhalte gilt: Das ist ein Fall für rechtliche Beratung oder einen geprüften Generator, nicht für selbst formulierte Texte.
Was optional ist – und wann es sich lohnt
Diese Bereiche bringen Nutzen, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
- Referenzen: sinnvoll, sobald echte Projekte vorzeigbar sind. Erfundene oder als Referenz ausgegebene Testprojekte schaden mehr, als sie nützen.
- Preise: nennen, wenn ein Rahmen angebbar ist. Transparenz filtert unpassende Anfragen vor und spart beiden Seiten Zeit.
- Ratgeber oder Blog: lohnt nur mit echtem Wissensvorsprung und der Bereitschaft, regelmäßig zu schreiben. Drei Beiträge aus 2021 wirken schlechter als gar keiner.
- Team-Seite: erst ab mehreren Personen sinnvoll. Bei Einzelunternehmen reicht "Über mich".
Was fast immer überflüssig ist
Einige Elemente stammen aus einer Zeit, in der Websites anders genutzt wurden.
Eine reine Begrüßungsseite vor der eigentlichen Startseite kostet einen Klick und bringt nichts. Eine „Aktuelles"-Rubrik, deren letzter Eintrag Jahre alt ist, schadet dem Eindruck mehr, als sie nützt. Und Bildergalerien ohne Bezug zur Leistung verlängern nur die Ladezeit.
Als Faustregel: Jede Seite, die du nicht mindestens einmal jährlich aktualisierst, gehört überprüft – oder gelöscht.
Häufige Fragen
- Welche Seiten sind auf einer Website gesetzlich vorgeschrieben?
- In Deutschland sind ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz und eine Datenschutzerklärung nach DSGVO verpflichtend. Beide müssen von jeder Unterseite aus leicht erreichbar sein, üblicherweise über den Fußbereich.
- Sollte ich Preise auf meiner Website nennen?
- Wenn sich ein Rahmen angeben lässt, ja. Preisangaben filtern unpassende Anfragen vor und schaffen Vertrauen. Bei stark individuellen Leistungen genügt ein Startpreis oder eine Spanne mit dem Hinweis, wovon der Endpreis abhängt.
- Wie viele Unterseiten braucht eine Website?
- Für die meisten Selbstständigen und kleinen Betriebe reichen fünf bis acht Seiten. Mehr Seiten führen selten zu mehr Anfragen, erhöhen aber den Pflegeaufwand und die Gefahr veralteter Inhalte.